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   BGH, 23.11.1964 - II ZR 78/62   

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https://dejure.org/1964,5600
BGH, 23.11.1964 - II ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,5600)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1964 - II ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,5600)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1964 - II ZR 78/62 (https://dejure.org/1964,5600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Verwirkung des Anspruchs auf Versicherungsschutz durch die Vornahme einer Gefahrerhöhung nach Abschluss des Versicherungsvertrages

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61

    Verursachung eines Unfalls durch Lösen eines Anhängers vom Motorwagen -

    Auszug aus BGH, 23.11.1964 - II ZR 78/62
    Der erkennende Senat hat die Frage, was unter den in § 23 Abs. 1 VVG verwendeten Begriff "eine Erhöhung der Gefahr vornehmen", zu verstehen ist, bereits in seinem dafür grundlegenden Urteil vom 21. Januar 1963 (II ZR 125/61 - LM VVG § 23 Nr. 6 = VersR 1963, 349 = NJW 1963, 1053) entschieden.
  • BGH, 09.12.1963 - II ZR 142/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 23.11.1964 - II ZR 78/62
    Zu einer Änderung dieser festen Rechtsprechung des Senats (vgl. noch VersR 1964, 134, 374, 916), die auch im Schrifttum Zustimmung gefunden hat (Prölss, VVG 14. Aufl. § 23 Anm. 8), geben die Ausführungen des Berufungsgerichts keinen Anlaß, da sie keine neuen, nicht bisher schon berücksichtigten Gesichtspunkte enthalten.
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Aus den vorstehenden Gründen hält der erkennende Senat nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Gefahrerhöhung auch dann anzunehmen war, wenn der Versicherungsnehmer bei der Benutzung des nicht verkehrssicheren Fahrzeugs dessen mangelhaften Zustand nicht gekannt hat (BGH LM Nr. 6 zu § 23 VVG = VersR 1963, 349/50; ferner VersR 1964, 916; 1965, 53, 279 [BGH 23.11.1964 - II ZR 78/62]und 452/53; 1966, 230/31; 1968, 33).
  • BGH, 22.06.1967 - II ZR 154/64

    Veräußerung eines versicherten Fahrzeugs - Gefahrerhöhung bei Weiterbenutzung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nimmt der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG vor, wenn er ein Fahrzeug weiter benutzt, dessen Verkehrssicherheit, z.B. infolge mangelhafter Bremsen oder abgefahrener Reifen, wesentlich beeinträchtigt ist (BGHZ 23, 142 = VersR 1957, 123; LM Nr. 6 zu § 23 Wo = VersR 1963, 349; 1965, 53 [BGH 23.11.1964 - II ZR 78/62]; 1966, 1022m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1965 - II ZR 44/63

    Geltung eines Abfindungsvergleichs

    Zu einer Änderung dieser festen Rechtsprechung des Senats (vgl. LM VVG § 23 Nr. 6 und VersR 65, 53 m.w.N.) geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß, da sie keine neuen, nicht bisher schon berücksichtigten Gesichtspunkte enthalten.
  • BGH, 10.01.1966 - II ZR 185/63

    Ohne Einwilligung vorgenommene Gefahrerhöhung im Sinne des Versicherungsgesetzes

    Zu einer Änderung dieser seither gefestigten Rechtsprechung (vgl. zuletzt VersR 1965, 53, 279, 452) [BGH 23.11.1964 - II ZR 78/62]geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß, da sie entweder keine neuen, nicht schon berücksichtigten Gesichtspunkte enthalten oder auf rechtspolitischen Erwägungen beruhen, die nicht vom geltenden Recht, sondern von einer der Revision wünschenswert erscheinenden Regelung ausgehen.
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